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Reuter nimmt Stellung zum Schadenersatzprozess gegen Dornbracht wegen Kartellverstoß

27.02.2013 - Reuter, einer der größten Fach- und Onlinehändler für Bad- und Wohnkultur in Europa, wird seine Schadenersatzklage in Höhe von 2,5 Millionen Euro gegen den Armaturenhersteller Dornbracht weiter verfolgen. Das Mönchengladbacher Familienunternehmen hatte gegen Dornbracht wegen kartellrechtswidriger Geschäftspraktiken Klage vor dem Landgericht Köln eingereicht.

Mit dem Urteil sieht sich das Unternehmen in seiner Kritik an den Geschäftspraktiken Dornbrachts bestärkt, wie Geschäftsführer Bernd Reuter sagt: „Nach dem Bundeskartellamt hat uns nun auch das Landgericht Köln in unserer Einschätzung bestärkt, dass Dornbracht gegen geltendes Kartellrecht verstoßen habe. Nach dem Urteil des Landgerichts Köln beinhaltete die Fachhandelsvereinbarung wohl ein verbotenes Kartell zu Lasten des Internethandels. Hierdurch wurden nicht nur diverse Onlinehändler, sondern auch deren Kundenkreise geschädigt. Wir schätzen Dornbracht-Produkte. Was wir allerdings entschieden ablehnen, ist Dornbrachts Versuch, Preistransparenz und Internethandel zu bekämpfen und den Verbrauchern fragwürdige Serviceleistungen aufzuzwingen, die sie letztlich ungewollt mitbezahlen müssen.“

Grund für die Klage Reuters war eine sogenannte Fachhandelsvereinbarung Dornbrachts. Damit hatte der Armaturenhersteller Großhändlern zwischen 2008 und 2011 spezielle Rabatte gewährt, wenn und soweit diese sich verpflichteten, Dornbracht-Produkte nicht an Onlinehändler zu liefern. Hierzu hatte das Bundeskartellamt am 13. Dezember 2011 in einem Fallbericht vermerkt, dass Dornbracht mit der Vereinbarung über den Weitervertrieb seiner Produkte den Onlinehandel blockiert habe.

Die Europäische Kommission hatte bereits im Juni 2010 eine hohe Geldbuße wegen Preisabsprachen gegen Dornbracht verhängt. Damals musste Dornbracht eine Strafe von 12,5 Millionen Euro zahlen, wobei die Behörden bei der Höhe der Strafe wohl auch berücksichtigt hatten, dass sich Dornbracht seinerzeit aufgrund eines Großbrandes in einer finanziell schwierigen Situation befunden hatte.

Das Landgericht ist der Argumentation Reuters in erster Instanz nicht in allen Punkten gefolgt. Die hohen Anforderungen, die das Gericht in seinem Urteil an den Nachweis eines konkreten Schadens gestellt hat, will das Unternehmen in nächster Instanz prüfen lassen. „Für die Berufung sind wir zuversichtlich. Den bisherigen Verlauf des Verfahrens sehen wir sportlich und warten die weitere Entwicklung ab“, so Bernd Reuter.

Über Reuter
Das 1986 gegründete Mönchengladbacher Unternehmen reuter.de ist einer der größten Fach- und Onlinehändler für Bad und Leuchten. Der Onlineshop www.reuter.de, 2004 gegründet, zählt zu den bedeutendsten in seinem Segment. Zurzeit sind über 850 Mitarbeitende für Reuter tätig. Reuter setzt ausschließlich auf Marken- und Designprodukte. In seinem Onlineshop bietet reuter.de eine riesige Sortimentsauswahl – mehrere hunderttausend Markenartikel sind sofort verfügbar. Eine kompetente Fachberatung und günstige Onlinepreise runden das Angebot ab. Gründer und Geschäftsführer ist Bernd Reuter.

Quelle: Reuter
Veröffentlichung: 27.02.2013
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