reuter.de

JAHRESENDSPURT! BIS ZU 78% RABATT – NOCH BIS 29.12.

JETZT SICHERN!
chevronLeft Zurück

Reuter begrüßt Sanktionen des Kartellamts gegen Sanitärgroßhändler

23.03.2016 - Das Bundeskartellamt hat seine Untersuchung gegen Sanitärgroßhändler mit der Verhängung von Bußgeldern in zweistelliger Millionenhöhe abgeschlossen. Endlich besteht Klarheit über den Sachverhalt: Seit den 70er Jahren haben viele Sanitärgroßhändler ihre Preise für mindestens 250.000 Sanitärprodukte miteinander abgestimmt. Die Höhe der Bußgelder macht aus Sicht von Reuter deutlich, dass das Bundeskartellamt von einer deutlichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs zu Lasten von Verbrauchern, Handwerkern und anderen Händlern ausgeht. Konsequenz hiervon ist: Verbraucher, Handwerker und andere Händler haben für Sanitärprodukte in den letzten 40 Jahren mutmaßlich mehr bezahlt als sie bei funktionierenden Wettbewerb bezahlt hätten. Reuter begrüßt die verhängten Sanktionen, sieht jedoch politischen Handlungsbedarf, um derartige Absprachen in Zukunft wirkungsvoller zu unterbinden.

In einer seit Jahren laufenden Kartelluntersuchung war das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben dem Verdacht nachgegangen, dass Sanitärgroßhändler ein System der Preiskoordinierung betrieben haben. Damit wurde eine Preisabstimmung zwischen den Großhändlern bezweckt, die zu einer Annäherung ihrer Preise gegenüber den Installateuren und anderen Abnehmern führte. Durchsuchungen der Wettbewerbsbehörde fanden nicht nur an Firmenstandorten, sondern sogar in Privatwohnungen möglicher Betroffener statt. Der Verdacht ist nun durch die Bußgeldentscheidung, die durch eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) rechtskräftig geworden ist, bestätigt worden.

Bernd Reuter, Geschäftsführer des Fach-und Onlinehändlers reuter.de, zieht ein Fazit der Angelegenheit: „Wir fühlen uns durch die Entscheidung des Bundeskartellamtes vollauf bestätigt. Offenbar war die Großhandelsebene im so genannten dreistufigen Vertriebsweg der Sanitärbranche anfällig für kartellrechtswidrige Praktiken zum Nachteil von Installateuren und Verbrauchern. Die verhängten Bußgelder machen aber vermutlich nur einen Bruchteil der durch die Preisabsprachen erzielten finanziellen Vorteile aus. Deshalb sollte die Politik ernsthaft über den Vorschlag der Monopolkommission nachdenken, für hartnäckige Kartellanten Haftstrafen als zusätzliche Sanktion einzuführen.“

Mit Recht hat das Kartellamt in der Vergangenheit auch Maßnahmen zur Absicherung des dreistufigen Vertriebsweges kritisiert, die andere Verkaufskanäle ausschließen und damit Wettbewerb etwa durch den Onlinehandel behindern. Es wird nach Überzeugung von Bernd Reuter Zeit, dass sich alle Teilnehmer an die Spielregeln eines fairen und freien Wettbewerbs halten. Verbraucher erwarteten von ihrem Händler zu Recht transparente Preise, höchste Qualität und besten Service. Diesen Erwartungen könnte der Handel aber nur bei funktionierendem Wettbewerb gerecht werden. Verbraucher sollten die souveräne Entscheidung darüber haben, wo sie ihre Badezimmereinrichtung einkaufen und welche Serviceleistungen sie dabei in Anspruch nehmen.

Kartellrechtsexperte Rechtsanwalt Eckart Wagner von der Hamburger Kanzlei Wagner Legal erklärt zu der Entscheidung: „Verbraucher, Handwerker und Händler haben wegen des vom Bundeskartellamt rechtskräftig festgestellten Kartells deutlich zu viel für viele Sanitärprodukte gezahlt. Ihnen steht deshalb ein Schadensersatzanspruch gegen die am Kartell beteiligten Sanitärgroßhändler zu. Dieser Anspruch gilt auch rückwirkend und steht, da die Kartellabsprachen nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes als bundes- und branchenweite Leitkalkulation dienten, grundsätzlich auch Handwerkern, Verbrauchern und anderen Händlern zu, die weder direkt noch indirekt bei den am Kartell beteiligten Sanitärgroßhändlern eingekauft haben. Erst Schäden vor dem Jahr 2003 können eventuell verjährt sein.“ Es dürfte spannend werden zu beobachten, ob die Interessenvertretung des Sanitärhandwerks betroffene Mitglieder bei der Durchsetzung etwaiger Schadenersatzansprüche unterstützt.

Über REUTER
REUTER als traditionelles Handwerksunternehmen erkannte im Jahr 2004 die Zeichen der Zeit und startete als einer der Ersten den Online-Verkauf von Badprodukten. Zurzeit sind national über 850 Mitarbeitende für REUTER tätig. REUTER setzt ausschließlich auf Marken- und Designprodukte in den Bereichen Bad, Küche und Leuchten. In seinem Onlineshop bietet reuter.de eine riesige Sortimentsauswahl – mehrere hunderttausend Markenartikel sind sofort verfügbar. Eine kompetente Fachberatung und günstige Onlinepreise runden das Angebot ab.

Derzeit wird das Unternehmen von folgenden Personen innerhalb des Top Managements geführt: Bernd Reuter als Gesellschafter und Geschäftsführer, die beiden Töchter Sarah und Jana Reuter als Mitgesellschafter und Geschäftsführer sowie die Schwiegersöhne Matthias und Hermann Reuter. Im Jahr 2021 startete Darius Padler als weiterer Geschäftsführer mit dem Hauptzuständigkeitsbereich der Internationalisierung. Volker Titzkus ist seit 2011 für den Bereich Einkauf zuständig. Theresa Seibel ist bereits seit zehn Jahren im Unternehmen und verantwortet als Chief Marketing Officer (CMO) den Bereich Marketing & Kommunikation.

Quelle: Reuter
Veröffentlichung: 23.03.2016
Feed
back
Telefonische Fachberatung

Unsere Hotline steht Ihnen 7 Tage die Woche bis 20 Uhr unter der untenstehenden Festnetznummer zur Verfügung.

Mo. - Fr.:
07.30 – 20.00 Uhr
contact_days_sa_su
contact_time_sa_su
+49 211 / 781 707 - 210