2. Platzbedarf und Abmessungen
Nun ist der Platzbedarf für jeden Menschen individuell und anders, doch an Mindestmaße hinsichtlich der Bewegungs- und Abstandsflächen zwischen und vor den Sanitärgegenständen sollten Sie sich bei der Badplanung halten.
Solche Mindestanforderungen sind zum Beispiel in der Richtlinie VDI 6000 Blatt 1 formuliert. An diesen können Sie sich erst einmal orientieren. In der Praxis können Sie in Ihrem privaten Bad natürlich Anpassungen vornehmen.
Bewegungsflächen und Montagehöhen beachten
Vor Waschbecken oder WC braucht es eine Bewegungsfläche von mindestens 75 cm Tiefe und einem Meter Breite, wobei die Flächen sich auch überlappen dürfen. Zwischen den Sanitärgegenständen ist ein Abstand von mindestens 20 cm einzuhalten, eine Dusche sollte die Grundfläche von mindestens 80 cm x 80 cm besitzen.
Auch gibt die Richtlinie Auskunft darüber, wie hoch die Sanitärgegenstände gehängt werden sollen. Die Oberkante des WCs endet zum Beispiel bei 41 bis 45 cm über dem Fußboden, beim Waschtisch sind es 85 bis 90 cm.
Vorsicht: Wenn Sie nicht mit Ihrem Handwerker über Sonderwünsche hinsichtlich der Bewegungsflächen und Abständen sprechen, wird er sich in der Regel an die Richtlinie halten. Also: Wenn Sie besonders groß oder besonders klein sind, sollten Sie unbedingt mit dem Meister sprechen, wie es für Sie angenehmer ist.
Im rollstuhl- oder behindertengerechten Badezimmer ist nochmals alles anders. Hier kommt es ganz besonders darauf an, dass genügend Rangierfläche für Rollstühle oder Rollatoren vorhanden ist. Mehr dazu in unserem Themenspecial „barrierefreies Badezimmer“.