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Licht für Garten, Terrasse oder Eingangsbereich:
Wie hell darf die Außenbeleuchtung sein?

Licht sorgt für Sicherheit und ermöglicht in Form der Sonne überhaupt erst Leben auf der Erde. Mitunter wird es jedoch als störend empfunden, zum Beispiel, wenn die Gartenbeleuchtung nachts genau ins Schlafzimmer scheint. Das führt regelmäßig zu Streit unter Nachbarn und landet nicht selten vor Gericht. Hier gilt es dann zu klären, wie hell die Außenbeleuchtung sein darf. Erste Anhaltspunkte dazu sowie Lösungen für ein friedliches Miteinander finden Sie hier im Reuter Magazin.

Das ist die Ausgangslage

Licht zählt wie auch Lärm oder Luftverschmutzung zu den potenziell schädlichen Immissionen – es stellt somit nach Bundesimmissionsgesetz (BImSchG) eine Umweltbelastung dar. Nicht generell, denn laut Gesetz braucht es eine erhebliche Belästigung für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft, damit eine Schädigung stattfindet.

Wichtig: Es geht hier um Immissionen, also um das, was beim Nachbarn ankommt. Am Ort des Geschehen (dem Emissionsort) dürfen Sie es so hell machen, wie Sie wollen. Solange sich niemand davon beeinträchtigt fühlt. Und selbst dann kommt es noch darauf an, in welchem Maße die Belästigung stattfindet.

Bedenken Sie jedoch, dass sich auch Tiere durch zu viel Licht gestört fühlen. Wenn Sie zum Beispiel den Gartenteich die ganze Nacht ausleuchten, gefällt das Ihnen, den darin lebenden Fischen oder anderen Lebewesen aber wahrscheinlich nicht ganz so gut.

Was ist störend, was ist zu dulden?

Wie bereits angedeutet, ist Licht aus Nachbars Garten nicht generell verboten. Doch wo liegt die Schwelle von „ist noch zu dulden“ zu „erhebliche Belästigung“? Schwierig zu sagen, denn jeder hat ein anderes Lichtempfinden. Während die einen nur bei absoluter Dunkelheit schlafen können, kann es bei anderen taghell sein und sie träumen dennoch süß und fest.

Und warum machen sie dann nicht den Rollladen runter, wenn sie es dunkel haben wollen? Das gilt vor Gericht nicht als Argument, schließlich mögen die Nachbarn vielleicht auch Frischluft. Genauso wenig lassen Richter so etwas wie „persönliches Empfinden“ gelten. Wenn Sie darüber richten, wie hell die Außenbeleuchtung sein darf, orientieren sie sich an Richtwerten. Diese finden Sie in nachfolgender Tabelle:

Ort der Immission

(nach Baunutzungsverordnung)

Mittlere Beleuchtungsstärke in Lux

 

06 Uhr bis 22 Uhr

22 Uhr bis 06 Uhr

Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten

1

1

Reine Wohngebiete
Allgemeine Wohngebiete

Besondere Wohngebiete
Kleinsiedlungsgebiete
Erholungsgebiete

3

1

Dorfgebiete
Mischgebiete

5

1

Kerngebiete
Gewerbegebiete
Industriegebiete

15

5

Die in der Tabelle genannten Richtwerte sind allerdings nicht in Stein gemeißelt. Sie können sich nicht zu 100 Prozent darauf berufen, wenn Sie sich durch die Außenbeleuchtung des Nachbarn oder vielleicht von einem Fußballplatz gestört fühlen. Es gibt nämlich auch so etwas wie „Gewohnheitsrecht“. Die Straßenbeleuchtung ist zudem von dieser Regelung ausgeschlossen.

Beispiel für ein Gewohnheitsrecht: Der Fußballplatz war bereits da, bevor Sie in die Gegend gezogen sind. Da kann es durchaus sein, dass Sie nichts gegen das Flutlicht unternehmen können, selbst wenn es direkt in Ihr Schlafzimmer strahlt. Anders sieht es aus, wenn der Sportplatz neu gebaut wird. Dann entscheiden Gerichte manchmal durchaus, dass das Flutlicht nicht so hell sein oder nur zu bestimmten Zeiten brennen darf.

Alles in allem läuft es häufig auf Einzelfallentscheidungen hinaus, wenn Richter darüber befinden, wie hell die Außenbeleuchtung sein darf. Da ist es meist einfacher, sich mit dem Nachbarn auf eine Lösung zu verständen, mit der beide Parteien leben können. Mögliche Lösungen finden Sie im nächsten Kapitel.

Lösungen für ein friedliches Miteinander

Sich vor Gericht zu streiten, erfordert erfahrungsgemäß viel Zeit, Geld und Nerven. Es ist daher sehr viel besser, sich mit dem Nachbarn einvernehmlich über die Art und Weise der Außenbeleuchtung zu verständigen. Was die Beleuchtung von Garten, Terrasse oder Eingang angeht, bieten sich folgende Lösungen an:

  • Verzichten Sie auf hohe Mastleuchten, die rundherum leuchten. Besser sind Standleuchten, die ihr Licht gezielt nach unten strahlen.
  • Wollen Sie Ihre Fassade anstrahlen, machen Sie das mit Wandstrahlern, die von oben nach unten leuchten. Schlechter sind wegen der Lichtstreuung Bodenstrahler, die auf die Wand gerichtet sind.
  • Wählen Sie den Erfassungsbereich von Bewegungsmeldern so gering wie möglich. So verhindern Sie, dass das Licht auch dann angeht, wenn Autos vorbeifahren oder Menschen nur an Ihrem Haus vorbeigehen.
  • Strahlen Sie nicht gezielt das Haus des Nachbarn an. Justieren Sie das Licht so, dass es nicht bis zum Nachbargebäude streut.
  • Vermeiden Sie eine wild in verschieden Farben blinkende Weihnachtsbeleuchtung, besser ist eine Dauerbeleuchtung mit weißem Licht.
  • Lassen Sie die Weihnachtsbeleuchtung nicht rundherum brennen. Verzichten Sie zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens auf das Lichterspiel.
Schlechte und gute Lösungen für die Außenbeleuchtung

Schlechte und gute Lösungen für die Außenbeleuchtung

Lieber gemeinsam als einsam

Die Außenbeleuchtung sorgt für Sicherheit, ermöglicht die Gartennutzung bei Dunkelheit und setzt den Garten gekonnt in Szene. Keiner möchte gerne freiwillig darauf verzichten. Braucht auch keiner. Die Gartenbeleuchtung kann jedoch die Nachbarn stören, wenn die Lichtimmissionen zur groß sind. Nicht selten landen die Streitereien dann vor Gericht. Bevor es soweit kommt, sollten Sie gemeinsam mit der Nachbarschaft eine Lösung finden. Wir haben Ihnen hier einige Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Es sind manchmal nur kleine Dinge zu ändern, die kaum weh tun, aber große Wirkung zeigen. Nun liegt es an Ihnen.

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